Einreichungsfrist für Importeure von Waren der Listen 3 und 4 zur Wahrung der Rechte auf mögliche vollständige Erstattung von 301 Zöllen

18. September 2020

Ein Fall, der von einem Lieferanten von Vinylfliesen vor den Court of International Trade gebracht wurde, hat Importeuren die Möglichkeit eröffnet, alle nach Abschnitt 301 entrichteten Zölle für Waren der Listen 3 und 4 zurückzufordern.

In der Klage werden das Office of the United States Trade Representative und Customs and Border Protection als Beklagte genannt. Der Kernpunkt der Anfechtung besteht darin, dass nach Abschnitt 301 des Tariff Act nur innerhalb von 12 Monaten nach der Feststellung durch den USTR Maßnahmen ergriffen werden können, und dann auch nur aus den angeführten Gründen. In diesem Fall handelt es sich um die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch chinesische Exporteure.

Spätere Listen - insbesondere die in der Klage angeführten Listen 3 und 4 - wurden als Reaktion auf Vergeltungszölle eingeführt, die nicht Teil der ursprünglichen 301-Feststellung waren und als solche für ungültig erklärt und die Zölle erstattet werden sollten.

Da die Klage vor dem Court of International Trade eingereicht werden muss, empfehlen wir den Importeuren, sich umgehend mit ihren Zollberatern in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob die Einreichung einer Klage in ihrem Interesse ist, und schnell zu handeln, da die Frist nur noch vier Tage beträgt.

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