Bitte beachten Sie die folgenden Aktualisierungen der früheren Hinweise zu den chinesischen Einfuhrzöllen: Auf chinesische Waren, die bisher den Zöllen nach Abschnitt 301 in Höhe von 10 % unterlagen, wird nun ein Zoll von 25 % erhoben, wenn sie am oder nach dem 10. Mai ausgeführt und vor dem 1. Juni eingeführt werden. 25%...