Änderungen der CO2-Emissionsabgabe in Deutschland stehen bevor

22. November 2023Marktberatung

Die von der Regierung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Mautgesetzes beschlossenen Änderungen der deutschen Lkw-Maut-Verordnung rücken immer näher. Das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen ist der 1. Dezember 2023, und unser Team für die Entwicklung von Lösungen arbeitet eifrig daran, die Auswirkungen auf unsere Kunden zu bewerten. 

Zur Erinnerung: Die wichtigsten Punkte der Mautgesetznovelle

CO2-Emissions-Tarif (gültig ab 1. Dezember 2023):

  • Mit dem neuen Mautgesetz wird eine CO2-Differenzierung in das Lkw-Mautsystem eingeführt. Der Mautsatz pro Kilometer wird nun vom Kohlendioxidausstoß (CO2) des Fahrzeugs abhängen, was zu einem erwarteten Anstieg führen wird. Diese Änderung wird sich erheblich auf die Kosten des Straßengüterverkehrs auswirken.

Änderung der Zuweisung von Gewichtsklassen (gültig ab 1. Dezember 2023):

  • Die Grundlage für die Einstufung von Fahrzeugen in Gewichtsklassen wird sich vom zulässigen Gesamtgewicht (GVW) zur technisch zulässigen Gesamtmasse (TPMLM) verschieben. 

Änderungen der Partikelminderungsklassen (gültig ab 1. Dezember 2023):

  • Für Fahrzeuge mit einer Partikelminderungsklasse ändert sich die Einstufung in die Emissionsklasse, was sich auf die Mautgebühren auswirkt.

Mautregelungen für alternative Antriebe:

  • Lkw mit CNG/LNG-Antrieb der Euro-Emissionsklasse 6 werden ab Januar 2024 mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit, danach gelten partielle Mautsätze.

Es ist wichtig, sich auf diese Änderungen vorzubereiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Unser Kundenbetreuungsteam wird Ihnen so bald wie möglich spezifische Informationen für Ihr Konto zur Verfügung stellen. Unser Team ist bestrebt, Sie bei der Anpassung an diese gesetzlichen Änderungen zu unterstützen und einen reibungslosen Übergang für Ihre Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Wir werden die Situation weiterhin genau beobachten und Sie rechtzeitig informieren. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an uns.

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