Änderungen der CO2-Emissionsgebühren in Deutschland

23. Oktober 2023Marktberatung

Mit Stand vom heutigen Montag, 23. Oktober 2023, hat die Bundesregierung das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ohne Änderungen beschlossen. Wir gehen davon aus, dass ein aufschiebender Einspruch des Bundesrates, der sich derzeit in der Beratung befindet, nicht zu erwarten ist. Das Gesetz soll am 1. Dezember 2023 in Kraft treten und die Landschaft des Straßengüterverkehrs erheblich beeinflussen.

Kernpunkte der Mautgesetznovelle

Die Mautgesetznovelle enthält diese wesentlichen Änderungen:

  • CO2-Emissions-Tarif (gültig ab 1. Dezember 2023): Mit dem neuen Mautgesetz wird eine CO2-Differenzierung in das Lkw-Mautsystem eingeführt. Das bedeutet, dass der Mautsatz pro Kilometer von der Menge an Kohlendioxid (CO2) abhängt, die das Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Emissionsklasse wird sich an einer EU-weiten Regelung orientieren. Es wird erwartet, dass diese Umstellung zu einer Erhöhung der Mautgebühren um bis zu 83 % führen wird, was sich erheblich auf die Kosten des Straßengüterverkehrs auswirken wird.
  • Änderung der Gewichtsklassenzuordnung (gültig ab 1. Dezember 2023): Das zulässige Gesamtgewicht (GVW) wird nicht mehr die Grundlage für die Zuordnung von Fahrzeugen zu Gewichtsklassen sein. Stattdessen wird die technisch zulässige Gesamtmasse (TPMLM) die Gewichtsklasse eines Fahrzeugs bestimmen. Diese Änderung kann dazu führen, dass Fahrzeuge in höhere Gewichtsklassen eingestuft werden und höhere Mautgebühren zu entrichten sind. Mautkunden sollten die Angaben zu den Gewichtsklassen ihrer Fahrzeuge im Kundenportal überprüfen und die notwendigen Anpassungen vornehmen.
  • Änderungen der Partikelminderungsklassen (gültig ab 1. Dezember 2023): Fahrzeuge mit einer Partikelminderungsklasse werden nicht mehr in bessere Emissionsklassen eingestuft. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit der Maut-Emissionsklasse "Euro 2 + PRC 1" nun in die Maut-Emissionsklasse 2 eingestuft werden, während "Euro 3 + PRC 2" Fahrzeuge in die Maut-Emissionsklasse 3 fallen.
  • Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (ab 1. Juli 2024): Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (TPMLM) von mehr als 3,5 Tonnen wird am 1. Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs 3,5 Tonnen überschreitet.
  • Mautregelungen für alternative Antriebe: Lkw mit CNG/LNG-Antrieb der Euro-Emissionsklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben dagegen bis Ende 2025 mautfrei. Ab dem 1. Januar 2026 müssen sie zusätzlich zu den Teilmautsätzen für Luftverschmutzung und Lärm 25 % des Teilmautsatzes für Infrastrukturkosten entrichten.

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen im Mautgesetz Teil eines umfassenderen Gesetzespakets sind, zu dem auch das Gesetz zur Beschleunigung der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturen gehört, das Auswirkungen auf den Ausbau des Bundesschienennetzes und auf Streckenausbauprojekte haben wird. Diese umfassende Gesetzgebung zielt darauf ab, die Herausforderungen der Lärm- und Luftverschmutzung sowie der CO2-Emissionen anzugehen und gleichzeitig die Entwicklung der Infrastruktur zu fördern.

Auswirkungen auf die Industrie

Die bevorstehende Erhöhung der Lkw-Maut, die je nach CO2-Emissionsklasse des Lkw bis zu 83 % höher ausfallen kann, wird die Transportkosten erheblich beeinflussen. Während moderne Lkw mit geringeren CO2-Emissionen eine überschaubare Erhöhung von 10-20 % erfahren könnten, droht älteren Lkw mit höheren CO2-Emissionen die volle Erhöhung um 83 %. Darüber hinaus wird die vorgeschlagene CO2-Steuer von 200 EUR pro 1.000 kg CO2 die Auswirkungen auf die Preisgestaltung noch verstärken. Die genauen Kostenauswirkungen lassen sich nur schwer bestimmen, da jeder Lkw einen individuellen CO2-Fußabdruck hat. 

Es ist wichtig, sich auf diese bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, um die Einhaltung der neuen Mautvorschriften zu gewährleisten. Seien Sie versichert, dass das TOC-Logistikteam Sie bei der Anpassung an diese gesetzlichen Änderungen unterstützt und einen reibungslosen Übergang für Ihren Betrieb gewährleistet. Wir werden diese Angelegenheit aufmerksam verfolgen und Sie umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist bereit, Sie bei der effektiven Bewältigung dieser Änderungen zu unterstützen, indem es Sie fachkundig bei der Anpassung an die sich verändernde Gesetzeslandschaft und der Optimierung Ihrer Transportstrategien berät.

WIR SIND HIER, UM ZU HELFEN

Unser kompetentes und erfahrenes Team steht bereit, um Unternehmen und Lieferketten auf der ganzen Welt zu unterstützen. Klicken Sie auf die Schaltfläche, um sich mit unserem Team in Verbindung zu setzen.

Teilen über
Link kopieren
Angetrieben durch Sozialschnapper